MK Ballontours

AGB / Beförderungsbestimmungen

  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen MK-Ballontours und der jeweilige Fahrgast.
  2. In Einzelfällen kann das, als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen,
    dass die gleichen Voraussetzungen (§20 LuftVG) erfüllt, mit der Durchführung der Fahrt beauftragen.
    Die Haftung übernimmt in dem Fall das beauftragte Luftfahrunternehmen.
  3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
  4. Eine Haftung für Kleidung, Ferngläser, Foto- und Filmgeräte o.ä. wird nicht übernommen.
    Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die Verwahrung während der Fahrt und bei der Landung verantwortlich.
  5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
    Die Bezahlung muss auf jeden Fall vor Fahrtantritt erfolgen.
  6. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt oder bei unsachgemäßer Kleidung.
    In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
  7. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten bzw. dem Luftfahrtunternehmen sofort nach der Landung mitzuteilen.
  8. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst Verantwortlich.
    Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiges Absagen aus triftigem Grund, führen dann zum ersatzlosen Verlust, wenn nicht eine Ersatzperson gestellt wird.
    Für Verspätete wird die Ballonfahrt nicht wiederholt.
  9. Ein Gutschein/Fahrschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Im Einzelfall ist nach Absprache eine Verlängerung möglich.
  10. Eine Stornierung ist nur in besonderen Fällen möglich (z.B. ernsthafte Erkrankung des Fahrgastes).
    In diesen Fällen erstatten wir 50% des Fahrpreises. Witterungsbedingte Absagen berechtigen nicht zur Stornierung der Buchung.
  11. Der Gutschein/Fahrschein ist übertragbar – eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  12. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Absage der Fahrt am Startplatz sind ausgeschlossen.
    In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle, aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.

 

 

 

MK-Ballontours
Inh. Mario Kaldewey
Im Mengendiek 15
59320 Ennigerloh

Genehmigtes Luftfahrtunternehmen D-NRW 225.
 


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